OLG Celle - 22 W 45/08 - Beschluss vom 09.10.2008

OLG Celle - 22 W 45/08 - Beschluss vom 09.10.2008
Zum Feststellungsinteresse trotz Aufhebung der rechtswidrigen Haft
  1. Erst durch die Feststellungsentscheidung wird zu Gunsten des Betroffenen durch die hierfür zuständige Fachgerichtsbarkeit mit Rechtskraft auch für andere Verfahren und Gerichtsbarkeiten eine unanfechtbare Grundlage geschaffen.
  2. Sie wird daher nicht durch die bloße Aufhebung der Haftanordnung entbehrlich.
  3. Aufgrund einer erteilten Grenzübertrittsbescheinigung im Zeitpunkt der Antragstellung liegt kein begründeter Anlass für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft vor.
Dateiname: haft_olg-celle_effektiver-rs-trotz-haftaufhebung_091008.pdf
Dateigröße: 280.95 KB
Erstellungsdatum: 22.12.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 22.12.2009