Zur Frage der Notwendigkeit eines Antrages (ausdrücklich oder konkludent), wenn das Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache (hier: durch Abschiebung) zum Zwecke der Fortsetzungsfeststellung oder zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung genutzt werden soll.
Zur Frage der Notwendigkeit eines Antrages (ausdrücklich oder konkludent), wenn das Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache (hier: durch Abschiebung) zum Zwecke der Fortsetzungsfeststellung oder zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung genutzt werden soll.