OLG Celle - 22 W 50/05 - Beschluss vom 26.08.2005

OLG Celle - 22 W 50/05 - Beschluss vom 26.08.2005
Zur Frage der Notwendigkeit eines Antrages (ausdrücklich oder konkludent), wenn das Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache (hier: durch Abschiebung) zum Zwecke der Fortsetzungsfeststellung oder zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung genutzt werden soll.
Zur Frage der Notwendigkeit eines Antrages (ausdrücklich oder konkludent), wenn das Rechtsmittel nach Erledigung der Hauptsache (hier: durch Abschiebung) zum Zwecke der Fortsetzungsfeststellung oder zur Herbeiführung einer Kostenentscheidung genutzt werden soll.
Dateiname: haft_olg-celle-erledigung-hauptsache-rechtsschutzziel-260805.pdf
Dateigröße: 82.38 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009