EuGH - Rs. C-23-12 "Zakaria" - Urteil vom 17.01.2013

EuGH - Rs. C-23-12

Die Mitgliedstaaten sind nach Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) lediglich verpflichtet, einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen vorzusehen, mit denen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet verweigert wird.

Dateiname: mnet_eugh_zakaria_c-23-12_170113.pdf
Dateigröße: 92.01 KB
Erstellungsdatum: 26.01.2013
Datum der letzten Aktualisierung: 26.01.2013