EuGH - Rs. C-278/12 "Adil" - Urteil vom 19.07.2012

EuGH - Rs. C-278/12

Artikel 20 und 21 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (SGK) sind dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren nicht ausgeschlossen ist, die Beamten, die für die Überwachung der Grenzen und die Überwachung von Ausländern zuständig sind, erlaubt, Kontrollen in einem geographischen Gebiet 20 Kilometer von der Landgrenze zwischen einem Mitgliedstaat und den beteiligten Staaten, auf die das SDÜ Anwendung findet, durchzuführen.
Dies dann, wenn die im Hinblick auf die Festlegung, ob die Personen die Anforderungen rechtmäßigen Aufenthalts für den betreffenden Mitgliedstaat erfüllen, durchgeführten Kontrollen auf allgemeinem Informations- und Erfahrungsaustausch in Bezug auf den illegalen Aufenthalt von Personen an den Orten, an denen die Kontrollen durchgeführt werden basieren und diese Maßnahmen auch nur in begrenztem Umfang durchgeführt werden, um solche auf allgemeinen Informations- und Erfahrungsaustausch-basierten Daten in dieser Hinsicht zu erhalten, und wenn die Durchführung dieser Kontrollen bestimmten Einschränkungen in Bezug auf unter anderem ihre Intensität und Häufigkeit unterliegt (redaktioneller Tenor).

Urteil in englischer Sprache. Orginalsprache niederländisch.

Dateiname: mnet_eugh_kontrollen-im-grenzgebiet_190712.pdf
Dateigröße: 184.98 KB
Erstellungsdatum: 13.08.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 14.12.2012