EuGH - Rs. C-430/11 "Sagor" - Urteil vom 06.12.2012

EuGH - Rs. C-430/11

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung
illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen,

  • dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die den illegalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen mit einer Geldstrafe bestraft, die durch eine Ausweisungsstrafe ersetzt werden kann, nicht entgegensteht und
  • dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die vorsieht, dass der illegale Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen mit Hausarrest bestraft werden kann, ohne sicherzustellen, dass der Vollzug dieser Strafe zu beenden ist, sobald die physische Verbringung des Betroffenen aus diesem Mitgliedstaat möglich ist.
Dateiname: haft_eugh_sagor_geldstrafe_rfrl_061212.pdf
Dateigröße: 112.07 KB
Erstellungsdatum: 14.12.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 14.12.2012