EuGH - Rs. C-61/11 "El Dridi" - Urteil vom 28.04.2011

EuGH - Rs. C-61/11

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, insbesondere ihre Art. 15 und 16, ist dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die vorsieht, dass gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen allein deshalb eine Haftstrafe verhängt werden kann, weil er entgegen einer Anordnung, das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen, ohne berechtigten Grund in dessen Hoheitsgebiet bleibt.

Über die "Büroklammer" im pdf.-Dokument ist auch der Schlussantrag und die Pressemitteilung zum Urteil zu öffnen.

Dateiname: mnet_eugh_el-dridi_-28.04.2011.pdf
Dateigröße: 269.01 KB
Erstellungsdatum: 30.04.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 14.12.2012