Transitaufenthalt
Der EGMR bewertete den
zwangsweisen Aufenthalt von somalischen Asylbewerbern im Transitbereich des Flughafens
Paris-Orly für die Dauer von
20 Tagen unter dauernder polizeilicher Überwachung und ohne Zugang zu rechtlichen Beistand und sozialer Hilfe als
Freiheitsentziehung.
Es komme zudem entscheidend darauf an, ob sich der Bertoffene dieser Maßnahme hätte entziehen können. Dabei genüge jedoch die rein theoretische Möglichkeit nicht, sich in ein Drittland zu begeben, sondern es müsse geprüft werden, ob er tatsächlich in einem anderen Land zuflucht finden könne.