Transitaufenthalt
Der EGMR stuft den Zwangsaufenthalt von zwei Libyern im Transitbereich des Flughafens Warschau, die nach einer Ausweisungs- und Passbeschaffung in ihren Heimatstaat abgeschoben werden sollten und
14 Tage im Transitbereich festgehalten wurden nachdem ihre Abschiebung dreimal wegen Widerstands gescheitert war, als
Freiheitsentziehung ein.
Transitaufenthalt
Der EGMR stuft den Zwangsaufenthalt von zwei Libyern im Transitbereich des Flughafens Warschau, die nach einer Ausweisungs- und Passbeschaffung in ihren Heimatstaat abgeschoben werden sollten und
14 Tage im Transitbereich festgehalten wurden nachdem ihre Abschiebung dreimal wegen Widerstands gescheitert war, als
Freiheitsentziehung ein.