LG Frankurt/Main - 2-29 T 196/07, 2/29 T 196/07 - Beschluss vom 26.11.2007
Zur Fiktion der Nichteinreise nach § 13 Abs. 2 S. 2 AufenthG, die durch in zivil eingesetzte Beamte im Krankenhaus sichergestellt wird um die Anordnung zum Verbleib in einer Unterkunft nach § 15 Abs. 6 AufenthG gewährleisten soll. Die Maßnahme kann unverhältnismäßig sein, sofern der Heilungserfolg infolge der psychischen Belastung im Einzelfall gefährdet ist.