BVerfG - 2 BvR 658/90 - Beschluss vom 27.01.1992

BVerfG - 2 BvR 658/90 - Beschluss vom 27.01.1992
Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
  1. Die in § 163 Abs. 1 S. 2 StPO bzw. in den Polizeigesetzes des Bundes und der Länder enthaltene gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes soll sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit durch Festhalten nur in Fällen erfolgen darf, wenn er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist, z.B. dann, wenn nach Ausschöpfung der polizeilichen Befugnisse des Befragens nach den Personalien bzw. der Aufforderung, mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung auszuhändigen, die Identitätsfeststellung nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
  2. Danach ist Art 2 Abs. 2 S. 2 GG verletzt, wenn - wie hier - der Betroffene festgehalten wird, obwohl er unaufgefordert einen gültigen Stadtratsausweis vorgelegt und den kontrollierenden Polizeibeamten angeboten hatte, seinen mitgeführten Personalausweis einzusehen.
Dateiname: haft_bverfg_idf_mitnahmne_rw_270192.pdf
Dateigröße: 300.49 KB
Erstellungsdatum: 13.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009