EGMR: Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt
Polizeiliche Maßnahmen verletzten Beschwerdeführer im Recht auf Freiheit und Sicherheit und im Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 01.12.2011
EGMR: Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt
Polizeiliche Maßnahmen verletzten Beschwerdeführer im Recht auf Freiheit und Sicherheit und im Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 01.12.2011
| Dateiname: | mnet_egmr_-schwabe-and-m.g.-v.-germany_01.12.11.pdf |
| Dateigröße: | 141.04 KB |
| Erstellungsdatum: | 03.12.2011 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.12.2011 |