VGH München - 10 B 08.2849 - Urteil vom 27.01.2012
Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der konkreten Art und Weise des polizeilichen Gewahrsams eines Betroffenen ist auch nach Beendigung der Maßnahme zur Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes zulässig, wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung von Grundrechten geltend gemacht wird.
Ein mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person, wenn in der konkreten Situation eine andere Möglichkeit bestanden hat, die besonders belastende Form der Freiheitsentziehung früher zu beenden.
Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der konkreten Art und Weise des polizeilichen Gewahrsams eines Betroffenen ist auch nach Beendigung der Maßnahme zur Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes zulässig, wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung von Grundrechten geltend gemacht wird.
Ein mehrstündiges Festhalten in einem abgestellten Gefangenentransporter verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person, wenn in der konkreten Situation eine andere Möglichkeit bestanden hat, die besonders belastende Form der Freiheitsentziehung früher zu beenden.