BVerwG - I C 78.77 - Urteil vom 23.06.1981

BVerwG -  I C 78.77 - Urteil vom 23.06.1981

Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges stellt keine Freiheitsentziehung dar.

Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges stellt keine Freiheitsentziehung dar.

Dateiname: haft_bverwg-abschiebung-ist-keine-fe-230681.pdf
Dateigröße: 96.01 KB
Erstellungsdatum: 12.09.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 12.09.2011