Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges stellt keine Freiheitsentziehung dar.
Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges stellt keine Freiheitsentziehung dar.
| Dateiname: | haft_bverwg-abschiebung-ist-keine-fe-230681.pdf |
| Dateigröße: | 96.01 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.09.2011 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 12.09.2011 |