OLG Hamm - 15 W 307/03 - Beschluss vom 27.05.2004

OLG Hamm - 15 W 307/03 - Beschluss vom 27.05.2004
Zur Wohnungsdurchsuchung bei Abschiebung
  1. Eine richterliche Durchsuchungsanordnung zur Ermöglichung einer Abschiebung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur zulässig, wenn konkrete Umstände (etwa eine bereits gescheiterte Vollstreckungsmaßnahme) dafür sprechen, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen hält, dass seine Ingewahrsamnahme nur durch eine zweckgerichtete Durchsuchung in der Wohnung möglich ist.
  2. Das Gericht muss die dazu erforderlichen Tatsachen feststellen (§ 12 FGG).
  3. Fehlen die dazu erforderlichen Feststellungen, kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht durch später bekannt gewordene Tatsachen gestützt werden.
Dateiname: haft_olg_hamm_wohnungsdurchsuchung_zur_abschiebung_270504.pdf
Dateigröße: 90.44 KB
Erstellungsdatum: 15.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009