OLG Karlsruhe - 1 AK 39/06 - Beschluss vom 31.08.2006

OLG Karlsruhe - 1 AK 39/06 - Beschluss vom 31.08.2006
Zur Eignung der SIS-Ausschreibung als Europäischer Haftbefehl
  1. Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83a Abs.1 und 2 IRG, wenn diese eine ausreichende Beschreibung der Tatumstände enthält.
  2. Ermöglicht eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) nicht einmal eine zureichende Prüfung der Strafbarkeit des Verfolgten und eine Subsumtion unter einen Straftatbestand, so ist auch der Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls nicht möglich.
  3. Im Falle einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) ist die kurzfristige Beiziehung von weiteren Haftunterlagen durch das Oberlandesgericht nicht angezeigt, wenn eine unverzügliche Entscheidung über die Haftfrage geboten ist.
Dateiname: haft_olg_karlsruhe_ausschreibung_im_sis_eignung_euhaftbefehl_310806.pdf
Dateigröße: 88.64 KB
Erstellungsdatum: 15.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009