VG Oldenburg - 11 A 3099/12 - Urteil vom 06.06.2012

VG Oldenburg - 11 A 3099/12 - Urteil vom 06.06.2012

Betreten mehrere Polizeibeamte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wohnungsinhabers eine Doppelhaushälfte, um in sämtlichen Stockwerken sowie in Nebengebäuden nach einem Ausländer zu suchen, dessen Abschiebung beabsichtigt ist, handelt es um eine Wohnungsdurchsuchung, die gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG, Art. 13 Abs. 2 GG einer vorherigen amtsrichterlichen Anordnung bedarf.

Dateiname: haft_vg-oldenburg_ds-v-wohnungen-zur-abschiebung_060612.pdf
Dateigröße: 95.71 KB
Erstellungsdatum: 14.06.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 14.06.2012