BVGer (CH) - E-5841/2009 - Urteil vom 02.02.2010

BVGer (CH) - E-5841/2009 - Urteil vom 02.02.2010

Bundesverwaltungsgericht der Schweiz: Grundsatzurteil zur Überstellungspraxis im Dublin II Verfahren

Mit Urteil vom 2. Februar 2010 hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerde eines aus Afghanistan stammenden Asylbewerbers gegen die Verfügung des Bundesamts für Migration (BFM) vom 14. September 2009 gutgeheißen. Das BFM war auf sein Asylgesuch nicht eingetreten und hatte seine Wegweisung nach Griechenland angeordnet und diese sofort vollzogen. Nach Auffassung des BVGer verstößt die Praxis des BFM, in Dublin-Verfahren Beschwerdeführende sofort in den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat zu überstellen, sobald diesen der diesbezügliche Entscheid des BFM mitgeteilt wird, gegen das Gebot des wirksamen Rechtsschutzes. Das BVGer weist das BFM an, die Wegweisung während eines gewissen Zeitraums nicht zu vollziehen, damit die betroffene Person ihr Recht auf vorläufigen Rechtsschutz geltend machen kann und sich das BVGer zum Gesuch um aufschiebende Wirkung äußern kann,
solange die beschwerdeführende Person sich in der Schweiz befindet.

Dateiname: haft_bvger_ch_frist_effektiver-rechtschutz_due-ii_020210.pdf
Dateigröße: 270.77 KB
Erstellungsdatum: 20.03.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 23.03.2010