Abschiebungen nach Griechenland untersagt.
Der afghanische Betroffene wurde von Belgien unter Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen überstellt.
Abschiebungen nach Griechenland untersagt.
Der afghanische Betroffene wurde von Belgien unter Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen überstellt.
| Dateiname: | haft_egmr_untersagung-abschiebung-nach-gr_210111.pdf |
| Dateigröße: | 81.16 KB |
| Erstellungsdatum: | 25.01.2011 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 25.01.2011 |