LG Oldenburg - 14 T 11178/08 - Beschluss vom 07.04.2010

LG Oldenburg - 14 T 11178/08 - Beschluss vom 07.04.2010
  1. Eine nach dem FEVG ergangene einstweilige Anordnung ist rechtswidrig, sofern keine Antrag auf Sicherungshaft in der Hauptsache gestellt wurde.
  2. Zum Beschleunigungsgebot bei erneuter Zurückschiebung in dasselbe Land bei Dublin-Verfahren.
Dateiname: haft_lg-oldenburg_dauer-zs-bei-dublin-verfahren_070410.pdf
Dateigröße: 273.04 KB
Erstellungsdatum: 30.05.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 30.05.2010