OLG Zweibrücken - 3 W 239-07 - Beschluss vom 27.11.2007

OLG Zweibrücken - 3 W 239-07 - Beschluss vom 27.11.2007
Vorhergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2007 2 Wx 49/07 kommentiert unter Winkelmann, Migrationsrecht.net, Portal Haftrecht.
  1. Das Aufenthaltsgesetz findet gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 grundsätzlich keine Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
  2. Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt für alle Unionsbürger, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen nach §§ 2 bis 4 erfüllen oder nicht. Damit findet es auch Anwendung auf den Betroffenen, von dessen ungarischer Staatsangehörigkeit die Vorinstanzen rechtsfehlerfrei ausgegangen sind.
Dateiname: haft_olg_zweibruecken_62_aufenthg_bei_eu-buergern_211107.pdf
Dateigröße: 289.86 KB
Erstellungsdatum: 02.09.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 14.11.2009