Übersicht AufenthG

Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008; in Kraft ab 28.08.2007 (siehe unten "Chronik")

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

Zugehörige Dokumente

iconChronik des § 85 AufenthG

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