Übersicht FreizügG/EU

Vom 30.07.2004 (BGBl. I S.1950), zuletzt geändert durch G vom 12.11.2020 (BGBl. I S. 2416) - in Kraft ab 24.11.2020.

Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.

Zugehörige Dokumente

iconChronik des § 12 FreizügG/EU

Zugehörige Kommentierungen

Nur für Mitglieder

  • Rechte für Staatsangehörige der EWR-Staaten