Kommentierung zum Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009

Kommentierung zum Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009

Kommentierter Überblick zu den Änderungen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl.EU L 243/1 vom 15.09.2009).

Der Visakodex hat als Verordnung der Europäischen Union Gesetzescharakter und gilt seit  5. April 2010 unmittelbar in allen Anwenderstaaten. Der Visakodex gilt für alle Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie für die Schweiz und für Liechtenstein (mit dem Beitritt zum Schengenraum) sowie die verbleibenden neuen Beitrittsstaaten Rumänien, Bulgarien und Zypern (nach Vollanwendung des Schengen-Besitzstandes), außer für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Irland. Dänemark hat die Regelungen in nationales Recht umsetzt. Der Visakodex  löste im Rahmen der Visumpolitik der Europäischen Union zur Aufstellung eines gemeinsamen Besitzstandes an Rechtsvorschriften, insbesondere durch Konsolidierung und Weiterentwicklung der bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet, insbesondere Art. 9-17 SDÜ und die Gemeinsame Konsularische Instruktion (GKI) ab.

Dem Dokument sind in der Anlage der Visakodex und das Handbuch zum Visakodex, die ergänzende VO (EU) Nr. 265/2010 sowie die GKI (2005) beigefügt (bitte über die "Büroklammer" im Reader öffnen).

Stand der Kommentierung: 20.04.2012.

Dateiname: mnet_beitrag_visakodex_200412.pdf
Dateigröße: 6.92 MB
Erstellungsdatum: 06.02.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 20.04.2012