Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen und Untersuchungshaftgefangenen verstößt gegen Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG.
Mit Anlage (Auffassung der EU-Kommission, die ebenfalls die strikte Trennung von Untersuchungs- und Abschiebungshaft fordert, im Schreiben vom Mai dieses Jahres an den Jesuiten-Flüchtlingsdienst).
Gemeinsame Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen und Untersuchungshaftgefangenen verstößt gegen Art. 16 Abs. 1 RL 2008/115/EG.
Mit Anlage (Auffassung der EU-Kommission, die ebenfalls die strikte Trennung von Untersuchungs- und Abschiebungshaft fordert, im Schreiben vom Mai dieses Jahres an den Jesuiten-Flüchtlingsdienst).
Dateiname: | haft_lg-leipzig_trennungsgebot-gefangene_200911.pdf |
Dateigröße: | 674.77 KB |
Erstellungsdatum: | 23.11.2011 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 23.11.2011 |