Zur Rechtswidrigkeit der Haftanträge der zuständigen Behörde (hier: Bundespolizei) und der Rechtwidrigkeit der Haftanordnung zur Durchsetzung der Zurückschiebung in Bezug auf:
1. Anforderungen an den Haftantrag,
2. die Anhörung,
3. die Verhältnismäßigkeit der Haft bei Minderjährigkeit.
Zur Rechtswidrigkeit der Haftanträge der zuständigen Behörde (hier: Bundespolizei) und der Rechtwidrigkeit der Haftanordnung zur Durchsetzung der Zurückschiebung in Bezug auf:
1. Anforderungen an den Haftantrag,
2. die Anhörung,
3. die Verhältnismäßigkeit der Haft bei Minderjährigkeit.
Dateiname: | mnet_lg-passau_haftantrag_zs_minderjaehriger_240712_130812.pdf |
Dateigröße: | 292.24 KB |
Erstellungsdatum: | 05.09.2012 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 05.09.2012 |