Aufnahmeverfahrens für irakische Staatsangehörige aus Syrien und Jordanien

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Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder haben am 5. Dezember 2008 den Beschluss gefasst, insgesamt 2.500 Flüchtlingen aus dem Irak, die derzeit in Syrien und Jordanien leben, Aufnahme (Resettlement) in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren (vgl. Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak – als download unter Arbeitsmaterialien Deutschland/Verwaltungsvorschriften).

Wer kann unter dem Resettlement-Programm Aufnahme in Deutschland finden?
Nach der Anordnung des Bundesministeriums des Innern kann insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak in Syrien oder Jordanien eine Aufnahmezusage erteilt werden. Irakische Flüchtlinge in anderen Staaten sind von dem Aufnahmebeschluss nicht erfasst. Als besonders schutzbedürftig gelten der Anordnung zufolge Personen, die auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Rückkehr in den Irak und auch keine Aussicht auf eine Integration in den Nachbarstaaten des Iraks haben, insbesondere
- Angehöriger im Irak verfolgter Minderheiten einschließlich religiöser Minderheiten
- Personen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen einschließlich traumatisierte Personen und Folteropfer, sowie
- allein stehende Frauen mit familiären Unterhalts- oder Betreuungspflichten.
Diese Auflistung enthält beispielhaft eine Reihe von Fallkonstellationen, bei deren Vorliegen von einem besonderen Schutzbedürfnis auszugehen ist. Die dort genannten Fallgruppen sind jedoch nicht abschließend.

Welche zusätzlichen persönlichen Voraussetzungen werden bei der Entscheidung über die Aufnahme in Deutschland berücksichtigt?
Unter den insgesamt etwa 2 Millionen irakischen Flüchtlingen in Syrien und Jordanien dürfte die Zahl derjenigen Personen, welche aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Gruppen als besonders schutzbedürftig anzusehen sind, die Zahl der in Deutschland zur Verfügung gestellten 2.500 Aufnahmeplätze weit übersteigen. Im Interesse einer objektiven und transparenten Auswahlentscheidung ist daher eine weitere Eingrenzung des begünstigten Personenkreises erforderlich. Hierzu sollen nach der Anordnung des Bundesministeriums des Innern bei der Auswahl der aufzunehmenden Flüchtlinge folgende weitere Aufnahmekriterien berücksichtigt werden:
- Integrationsfähigkeit (Indikatoren: Grad der Schul- und Berufsausbildung; Berufserfahrung; Sprachkenntnisse)
- Wahrung der Einheit der Familie
- familiäre Bindungen nach Deutschland; sonstige besonders integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
- Grad der Schutzbedürftigkeit.

Welche Personen sind grundsätzlich von einer Einbeziehung in das Aufnahmeprogramm ausgeschlossen?
Ungeachtet der unter Ziffer 1. genannten Einschlusskriterien sind nach der Anordnung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder folgende Personen grundsätzlich von der Einbeziehung in das Aufnahmeprogramm ausgeschlossen:
- Personen, die im Irak eine Funktion ausgeübt haben, die für die Aufrechterhaltung der des früheren Herrschaftssystems gewöhnlich als besonders bedeutsam galt oder es aufgrund der Umstände des Einzelfalles tatsächlich war;
- Personen, die wegen Delikten, die in Deutschland als vorsätzliche Straftaten anzusehen sind, verurteilt worden sind;
- Personen, bei denen Anhaltspunkte die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass Verbindungen zu kriminellen Organisationen oder terroristischen Vereinigungen bestehen oder bestanden haben oder dass sie in sonstiger Weise Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder unterstützt haben, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.

Quelle: Mitteilung des UNHCR.

Weitere Informationen zu Resettlement allgemein sowie zur Aufnahme irakischer
Flüchtlinge sind unter der UNHCR-Internet-Seite (www.unhcr.de) abrufbar.

Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak ist als download unter Arbeitsmaterialien Deutschland abrufbar.