Vorlagebeschluss des BVerwG zur Auslegung des Terrorismusvorbehalts liegt vor

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14.10.2008 (BVerwG 10 C 48.07) in einem Asylrechtsstreit den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen und ihm zur Vorabentscheidung Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) vorgelegt.

Der Vorlagebeschluss ist für Mitglieder unter Rechtsprechung/BVerwG/Asyl als download erhältlich.

https://www.migrationsrecht.net/index.php?option=com_edocman&view=category&id=191