Die Lage der Asylbewerber in Griechenland ist kritisch.

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Die Lage der Asylbewerber in Griechenland ist kritisch. Die Behörden müssen dringend das Asylsystem verbessern, um die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen zu garantieren. Die Probleme in Griechenland zeigen außerdem, dass es notwendig ist, die europäische Politik im Bereich der gemischten Migrationsströme besser zu koordinieren.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, hat heute den Bericht über seinen Besuch vom 8. bis 10. Dezember 2008 in Griechenland vorgestellt. In dem Bericht werden die Grundzüge des griechischen Asylsystems beschrieben, seine Mängel aufgezeigt und konkrete Empfehlungen gegeben, um die Grundrechte der Asylbewerber besser zu schützen.

Während der Kommissar die neue Gesetzgebung lobte, mit der ein umfassender Schutz für Asylbewerber erreicht werden soll, betonte er auch die Notwendigkeit, den Schutz der Flüchtlinge und den Zugang zum Asylverfahren zu verbessern, besonders in den Grenzregionen, wie der Präfektur Evros. Er stellte „schwerwiegende strukturelle Mängel in der Vorgehensweise Griechenlands bei Asylfragen“ fest, die eine Bedrohung für das Grundrecht auf Asyl darstellen. Der Kommissar rief die Behörden außerdem dazu auf, die internationalen Normen zur Festnahme von Ausländern und deren Ausweisung einzuhalten und das derzeitige Rückübernahmeabkommen mit der Türkei noch einmal zu überprüfen.

Hammarberg ist außerdem über die mangelnde Aufnahmekapazität für Asylbewerber, vor allem Minderjährige, besorgt. „Die Lebensbedingungen in einigen Zentren für illegale Migranten sind inakzeptabel. Die Migranten, insbesondere Asylbewerber und Minderjährige ohne Begleitung, müssen unter menschlichen Bedingungen aufgenommen werden. Kindern muss beispielsweise eine besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.“

In dem Bericht wird die Notwendigkeit betont, das Asylverfahren zu dezentralisieren und das Personal, das die Asylanträge bearbeitet, besser auszubilden. Es wird außerdem auf den Mangel an Dolmetschern und den fehlenden Rechtsbeistand für die Asylbewerber verwiesen. Des Weiteren werden konkrete Maßnahmen empfohlen, um die Unabhängigkeit und die Effektivität der Berufungsinstanz im Asylverfahren zu gewährleisten.

Zuletzt empfiehlt der Kommissar den griechischen Behörden, den körperlichen Schutz der Migranten in den verminten Gebieten des Evros sicherzustellen. „Ich bin zutiefst besorgt über die Existenz dieser verminten Gebiete und über die große Zahl ausländischer Staatsangehöriger, die in diesen Minenfeldern verwundet oder getötet wurden“, sagte er. Griechenland sei verpflichtet, „die Minen vollständig zu entfernen und die körperliche Unversehrtheit der Migranten wirksam zu schützen“ und „den Minenopfern, vor allem den Migranten, schnell und großzügig zu helfen“.

Der Bericht ist auf der Website des Kommissars verfügbar, zusammen mit der Stellungnahme der griechischen Behörden, einer Fotogalerie und einem Film.

http://www.coe.int/t/commissioner/Default_en.asp

Rechtsanwalt Ünal Zeran
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