Der Freistaat Bayern hat offenbar eine Weisung erlassen, nach der Asylsuchende, für die nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Griechenland zuständiger Asylstaat wäre, bis auf weiteres nicht überstellt werden sollen.
In mehreren vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst betreuten Verfahren hat die Regierung von Oberbayern im Januar 2010 sinngemäß mitgeteilt, nach aktueller Weisungslage seien Überstellungen nach Griechenland aufgrund möglicher Mängel im dortigen Asylverfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Bereits in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der bayerischen Landtagsabgeordneten Renate Ackermann vom 11.11.2009 war ein entsprechendes Vorgehen angedeutet worden. Dort hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, dass von der Ausländerbehörde auch in Anbetracht des Kostenrisikos nicht erwartet werden könne, dass die eine Rückführung in die Wege leitet, wenn aufgrund der bisherigen Entscheidungspraxis mit einem gerichtlichen Abschiebestopp zu rechnen sei.
Offenbar hat das bayerische Innenministerium nunmehr die Konsequenz daraus gezogen, dass immer mehr Verwaltungsgerichte im Freistaat (zuletzt auch das VG München, Beschluss vom 28.1.2010, Az. M 23 E 09.60088) Überstellungen nach Griechenland mit Hinweis auf die bundesverfassungsgerichtlichen Eilentscheidungen untersagen.
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Heiko Habbe
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Policy Officer
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Jesuit Refugee Service Germany
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