BAMF erneut zur Rückholung in Dublin-II-Fall verpflichtet

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Erneut muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen im Rahmen der Dublin II-Verordnung nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling nach Deutschland zurückholen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat am 03.02.2010 die Zurückschiebung eines jungen Irakers nach Griechenland in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und das BAMF verpflichtet, ihm die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Der Betroffene hatte aus der Haft in Deutschland heraus einen Asylantrag gestellt. Die Behörde hatte hierüber nicht entschieden, aber auch  keinen formellen Zurückschiebungsbescheid erlassen. Der 26-jährige befand sich seit 06.09.2009 in der Abschiebungshaft Eisenhüttenstadt (Brandenburg). Das Verwaltungsgericht rügt außerdem, dass das BAMF die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Rückschiebungen nach Griechenland nicht berücksichtigt habe. Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes unterstützt.

 

Zum Beschluss im Portal: hier

Heiko Habbe
Jesuiten-Flüchtlingsdienst
Policy Officer

Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
Jesuit Refugee Service Germany
Witzlebenstraße 30a
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www.jesuiten-fluechtlingsdienst.de

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