Innenminister beraten über Residenzpflicht für Flüchtlinge

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Flüchtlingsrat Berlin fordert: Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht statt kleinlicher Ausnahmen. 

Am 27. und 28. Mai treffen sich die Innenminister der Länder zu ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg. Auf der Tagesordnung steht eine Lockerung der Residenzpflicht. Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hat angekündigt, für eine entsprechende Bundesratsinitiative zu werben. Zu befürchten steht jedoch, dass sich die Innenminister sich auf die Möglichkeit beschränken, für Asylsuchende erweiterte Residenzpflichtbezirke unter Einbeziehung eines Nachbarbundeslandes einzurichten.

Dies könnte durch eine Erweiterung des § 58 des Asylverfahrensgesetz erfolgen: „Um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, können die Landesregierungen im Einvernehmen miteinander jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend im benachbarten Land aufhalten können.“

Im Grundsatz hielte diese Initiative jedoch an der Residenzpflicht für Asylsuchende fest. An der in § 61 Aufenthaltsgesetz geregelten Residenzpflicht für Geduldete - mehr als ¾ der von der Residenzpflicht betroffenen Menschen sind Ausländer mit einer Duldung - änderte die Initiative nichts.

"Wir halten es für unerlässlich, die europaweit einmalige Residenzpflicht ganz aus dem Asyl- und Ausländerrecht zu streichen", sagt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat. "Eine Lockerung der Regelungen im Asylverfahrensgesetz reicht bei Weitem nicht aus."

Geduldete Flüchtlinge sind ebenso von den desintegrierenden Folgen der Residenzpflicht betroffen wie Asylsuchende. Aktuell unterliegen bundesweit fast 200.000 Menschen der Residenzpflicht, darunter etwa 88.000 Geduldete, 70.000 sonstige Ausreisepflichtige (faktische Duldung) sowie 37.500 Asylsuchende (Zahlen v. 31.03.2010, Bundestags-Drs. 17/1539). Ihre gesellschaftliche Teilhabe wird dadurch enorm erschwert, wenn nicht sogar völlig verhindert.

"Deshalb fordern wir die Innenminister der Länder auf, eine Bundesratsinitiative zu erarbeiten, die eine Aufhebung des § 56 AsylVfG und wegen der geduldeten Flüchtlinge auch die Aufhebung des § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG zum Ziel hat", so Mauer weiter.

Die politische Situation für eine Abschaffung der Residenzpflicht ist günstig, da auch die Bundes-FDP sich für mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge ausgesprochen hat. 

Berlin, 27. Mai 2010

Flüchtlingsrat Berlin