3.748 Asylanträge im Januar 2011

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Im Januar 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.748 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 49 Personen (1,3 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.089 Personen (41,0 Prozent). 530 Personen erhielten im Januar 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (13,2 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 181 Personen (4,5 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2011 3.748 Personen (Vormonat 3.699 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 49 (1,3 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Januar 2010: 2.659 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2011 um 1.089 (41,0 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Januar 2011 waren:

Zum Vergleich die Zahlen für die Monate November, Dezember 2010 und Januar 2011

  1. Afghanistan: 494, 596 und 666
  2. Irak: 399, 432 und 513
  3. Serbien: 1.159, 711 und 499
  4. Iran: 219, 240 und 262
  5. Syrien: 130, 151 und 151
  6. Türkei: 99, 114 und 139
  7. Kosovo: 240, 174 und 139
  8. Russische Föderation: 125, 95 und 115
  9. Pakistan: 73, 68 und 114
  10. Mazedonien: 512, 131 und 101

Neben den 3.748 Erstanträgen wurden im Januar 2011 497 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Im Januar 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.023 Personen (Vormonat: 4.356) entschieden.

Insgesamt 530 Personen (13,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 26 Personen (0,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 504 Personen (12,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2011 bei 181 Personen (4,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.448 Personen (60,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 864 Personen (21,5 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2011 23.831, darunter 20.425 Erstanträge und 3.406 Folgeanträge (Vormonat: 23.289 anhängige Verfahren, davon 19.753 Erst- und 3.536 Folgeanträge).

Quelle: Mitteilung des BAMF