Immer mehr Länder entschließen sich zur Aufhebung der Residenzpflicht

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Räumliche Beschränkungen werden aufgehoben.
Landesregierung Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschlossen  Bewegungsfreiheit fürAsylbewerber.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Sachsen-Anhalt wohnen, können sich künftig ohne Erlaubnis im ganzen Land bewegen. Die bisherige Beschränkung auf das Gebiet eines der früheren Regierungsbezirke wird aufgehoben. Eine entsprechende Verordnung beschloss die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. „Diese pragmatische Regelung bedeutet eine Erleichterung für die Betroffenen, aber auch eine Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für viele Behörden und die Polizei“, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. „Viele Flüchtlinge haben die bisherige Beschränkung als Schikane empfunden, und für die Durchführung des Asylverfahrens bot sie keine Vorteile.“ Asylbewerber müssen allerdings weiterhin in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt wohnen, dem oder der sie zugewiesen wurden.
Nach dem Asylverfahrensgesetz des Bundes dürfen Asylbewerber den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) nur mit Erlaubnis verlassen. Die Länder können durch Verordnung jedoch größere Gebiete festlegen. In Sachsen-Anhalt können sich die Betroffenen seit 1995 jeweils im Gebiet der damaligen Regierungsbezirke frei bewegen. Diese Beschränkung wird durch die neue Verordnung jetzt aufgehoben, Asylbewerberinnen und Asylbewerber können sich ohne Erlaubnis im gesamten Land vorübergehend aufhalten. In Sachsen-Anhalt galt diese Regelung bislang schon für die Inhaber einer ausländerrechtlichen Duldung; Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden jetzt gleich behandelt.
Holger Hövelmann: „Wer zum Facharzt oder in die Uniklinik muss, wer Verwandte in einem anderen Landkreis besuchen will, wer zu einem kulturellen oder religiösen Ereignis reisen möchte, braucht jetzt nicht mehr seine Ausländerbehörde um Erlaubnis zu bitten – solange er oder sie innerhalb der Grenzen Sachsen-Anhalts bleibt. Viele Verwaltungsvorgänge und unnötige Kontrollen fallen weg, und wir können so auch vermeiden, dass sich Menschen strafbar machen.“
Die Erleichterung gilt jeweils nach dem Ablauf der ersten drei Monate am Beginn eines Asylverfahrens, in denen die Betroffenen verpflichtet sind, in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt zu wohnen. Im Einzelfall kann für Personen, die zum Beispiel Straftaten begangen haben, die Bewegungsfreiheit durch Auflagen beschränkt werden.

Pressemitteilung Nr. 172/2011 der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt vom 15. März 2011


KIEL. Integrationsminister Emil Schmalfuß will Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ermöglichen, sich in ganz Schleswig-Holstein zu bewegen. Das Landeskabinett hat heute (5. April) die dazu erforderliche Verordnung beschlossen. Die freie Wahl des Wohnortes ist mit dem unbeschränkten Aufenthalt im Bundesland nicht verbunden.
Hier wird es auch künftig aus Gründen der gleichmäßigen Verteilung entsprechende Zuweisungen geben.
Bisher dürfen sich Asylbewerberinnen und Asylbewerber nur innerhalb der Grenzen der Kreise oder kreisfreien Städte aufhalten, denen sie zur Unterbringung zugewiesen worden sind. Wollen sie diese Bereiche aus persönlichen oder anderen Gründen verlassen, brauchen sie eine besondere Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde.
Integrationsminister Emil Schmalfuß: "Mit breiter politischer und gesellschaftlicher Unterstützung schaffen wir eine Regelung, die einer immer mobiler werdenden Welt angemessen ist. Arbeitsplatzsuche, gesellschaftliche Teilhabe und auch Alltägliches erfordern die Beweglichkeit von Menschen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das Prinzip der zugewiesenen Wohnsitznahme hat als Instrument der Lastenverteilung aber auch künftig seine Berechtigung", so der Minister.

Pressemitteilung Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration vom 05.04.2011

Siehe auch in MNet:

Nachricht vom 05.10.2010

Nachricht vom 04.10.2010