Bootsflüchtlinge Ceuta, Melilla, Lampedusa, Malta, EU-Kommission Hampton Court

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EU-Kommission mit Maßnahmen zur Lösung von Migrationsproblemen aufgrund der Ereignisse in Ceuta und Melilla sowie die Situation in Lampedusa und Malta (Bootsflüchtlinge)

Die Kommission verabschiedete im Dezember 2005 eine Mitteilung mit vorrangigen Maßnahmen für eine bessere Migrationssteuerung und knüpft damit an das informelle Treffen der EU-Staats- bzw. Regierungschefs vom 27. Oktober 2005 in Hampton Court an. Bei diesem Treffen forderten die Staats- bzw. Regierungschefs neue Anstrengungen zur Steuerung der Migrationsströme und beauftragten die Kommission, eine Reihe unverzüglicher, praxisbezogener Maßnahmen auszuarbeiten, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern durchzuführen sind. Die migrationsbezogenen Initiativen, die die Kommission in der Mitteilung vorschlägt, werden in dem bestehenden Rahmen der Kommissionsarbeit in den Bereichen Entwicklung, Außenbeziehungen, insbesondere Europäische Nachbarschaftspolitik, sowie Freiheit, Sicherheit und Recht durchgeführt. 

Nach Auffassung der Kommission müssen die der EU zur Verfügung stehenden Instrumente wirksamer und koordinierter eingesetzt und die jeweiligen Fachkenntnisse gebündelt werden; nur so könnten die sicherheits- und entwicklungspolitischen Fragen sowie die Menschenrechtsproblematik in diesem schwierigen Bereich angegangen werden.

Ungeachtet der Bedeutung, die den Anstrengungen zur Steuerung der Migrationsströme aus dem Osten zukommt, sind die jüngsten Ereignisse in Ceuta und Melilla sowie die Situation in Lampedusa und Malta ein eindeutiges Indiz dafür, dass im Mittelmeerraum und insbesondere in Afrika ein dringender Handlungsbedarf besteht. Die Mitteilung befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Migrationssteuerung in diesen Gebieten. Ausgehend von der Tatsache, dass es sich bei der Migration um ein globales Phänomen handelt, werden in der Mitteilung drei Kategorien von Maßnahmen genannt:

  1. Verstärkung der Zusammenarbeit und der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Migration: Es wird unter anderem vorgeschlagen, dass die EU prüfen sollte, ob ein Überwachungssystem und ein Mittelmeer-Küstenpatrouillennetz geschaffen werden können, die sich schließlich auf das gesamte Mittelmeer erstrecken würden; somit könnten die Instrumente bereitgestellt werden, die für die Aufdeckung illegaler Einwanderung und die Rettung von Menschenleben auf hoher See erforderlich sind.
  2. Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsländern in Afrika: Die EU sollte vor allem die Armut weiter bekämpfen. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, dass die EU-Mitgliedstaaten und die wichtigsten Drittländer gemeinsam eine Strategie und eine operative Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielländern entwickeln, um die Migration unter Berücksichtigung der wichtigsten Migrationsrouten effizienter steuern zu können.
  3. Zusammenarbeit mit Nachbarländern: Die Euromed-Partner müssen ihre Anstrengungen im Geiste einer konstruktiven Partnerschaft intensivieren, um die Migration besser zu steuern. Innerhalb des nun bestehenden politischen Rahmens wird die EU mit den nordafrikanischen Ländern zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, die Migrations- und Flüchtlingsbewegungen besser zu steuern, den Menschenhandel zu bekämpfen und legale Migrationsmöglichkeiten zu fördern.