Ausländerbehörde Berlin: Abschiebung einer Familie in den Kosovo

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Abschiebeversuch in den Kosovo erneut gescheitert - Ausländerbehörde Berlin inhaftiert weiter Betroffene

Nachdem am 16. März 2006 Versuche der Berliner Ausländerbehörde Flüchtlinge in den Kosovo abzuschieben gescheitert waren, sollten die Betroffenen erneut am heutigen Tag über Düsseldorf nach Pristina abgeschoben werden.


Abschiebung einer Familie in den Kosovo

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand werden der Vater und älteste Sohn der Familie S. nach Pristina abgeschoben. Die UNMIK verweigerte am 16.03.2006 die Aufnahme der Familie, weil die Berliner Ausländerbehörde ein Gutachten zu einer vorliegenden Traumatisierung für Frau S. nicht übersandt hatte. Dies entspricht auch der aktuellen Auskunftslage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wonach traumatisierte Flüchtlinge im Kosovo nicht adäquat behandelt werden können. Fadil S. und Driton S. werden durch die heutige Abschiebung von ihrer Familie (Mutter mit fünf minderjährigen Kindern) getrennt.


Abschiebung trotz laufendem Verfahren bei der Härtefallkommission

Als besonders skandalös ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Berlin die Weigerung des Innensenators zu bewerten, die noch ausstehende Entscheidung über einen von der Familie gestellten Antrag durch die Härtefallkommission zu beachten. Damit verstößt Körting gegen die in Berlin geltende Rechtsverordnung zur Umsetzung der Härtefallregelung in Berlin. Die dort genannten Ausschlussgründe, die eine Nichtbehandlung rechtfertigten könnten, treffen zweifelsfrei nicht auf Familie S. zu. Durch das Vorgehen des Senators können humanitäre Gründe, wie der über 12 jährige Aufenthalts der Familie in Berlin und die Integration ihrer hier geborenen bzw. aufgewachsenen Kinder nicht geprüft werden.

Lutfije I. sollte heute wie bereits beim ersten Abschiebungsversuch von ihrer Familie, getrennt werden. Nach Auskunft des Behandlungszentrums für Folteropfer sind die Mutter und der jüngere Bruder auf ihre Unterstützung angewiesen. Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht Berlin die Abschiebung ausgesetzt hatte, wurde dies gestern durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Die 22jährige junge Frau wurde zwar nicht abgeschoben, aber aus unverständlichen Gründen erneut in Abschiebehaft genommen.

Quelle: Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Berlin