Gericht korrigiert harte Hamburger Linie: „Extreme Gefahrenlage“ wahrscheinlich
Der harte Kurs des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, auch afghanische Flüchtlingsfamilien mit kleinen Kindern in ihr Herkunftsland abschieben zu wollen, hat einen deutlichen Dämpfer erhalten. In einem aktuellen Beschluss des VG Hamburg (21 AE 1119/06) wird dem Antrag einer betroffenen Familie auf Eilrechtsschutz stattgegeben.
Das Gericht geht davon aus, dass eine „extreme Gefahrenlage“ i. S. d. Rechtsprechung des BVerwG zu § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG zwar nicht erwiesen, aber hinreichend wahrscheinlich sei. Diese ergebe sich aus der mangelhaften Versorgungslage für die Bevölkerung von Kabul. In ausdrücklicher (teilweiser) Abkehr von seiner bisherigen Auffassung, die sich im wesentlichen auf die Aussagen des ehemaligen IOM-Mitarbeiters Georg David stützte, verweist das Gericht dabei insbesondere darauf, dass nicht hinreichend sicher sei, ob Familien mit mehreren kleinen Kindern tatsächlich in der Lage seien, hinreichenden Wohnraum zu finden und so ihre Existenzgrundlage zu sichern. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Betroffenen – wie die Antragsteller – bei Rückkehr keine Aufnahme in einen funktionierenden Familienverband finden könnten.
Heiko Habbe
Rechtsanwalt und freier Journalist
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Quelle:
http://www.fluchtpunkt-hh.de/site/main/m_themen_b.php?id=156