Einleitung von Widerrufsverfahren gegen Irak-Flüchtlinge weiterhin ausgesetzt

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Nach einer noch unbestätigten Meldung soll das Bundesministerium des Innern den Irak-Erlass verlängert haben. Angesichts der derzeitigen desolaten Sicherheitslage soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei folgenden Personengruppen aus dem Irak von der Einleitung von Widerrufsverfahren weiterhin Abstand nehmen:
- Personen aus dem Großraum Bagdad ohne inländische Fluchtalternative,
- alleinstehende Frauen ohne Familienbindungen,
- Familien mit minderjährigen Kindern,
- kranke Personen und Personen ab einem Alter von ca. 65 Jahren,
- Personen, die sich bereits lange in Deutschland aufhalten, gut integriert sind und keine eigenen Bindungen zu ihrem Herkunftsland haben.

Widerrufsverfahren sollten weiter eingeleitet und durchgeführt werden bei:
- Straftätern,
- Gefährdern der inneren Sicherheit,
- Personen, die zwischenzeitlich in den Nordirak gereist sind und zurückgekehrt sind, sowie
- alleinstehenden, grundsätzlich erwerbsfähigen kurdischen Männern aus dem Nordirak.