Baden-Württemberg lockert Residenzpflicht für Asylbewerber

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Asylbewerber dürfen sich in Baden-Württemberg künftig frei bewegen und hierbei den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen. Eine entsprechende Verordnung zur Lockerung der sogenannten Residenzpflicht hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 14.2.2012 beschlossen. „Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird", stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart fest. Bisher mussten die Asylbewerber eine Erlaubnis einholen, um den ihnen zum Aufenthalt zugewiesenen Bezirk der Ausländerbehörde vorübergehend zu verlassen.

Die Ausländerbehörden würden durch die Reform erheblich entlastet, erklärte der Innenminister. Das Recht zum vorübergehenden Aufenthalt sei jetzt nur noch an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen sei die Lockerung der Residenzpflicht erst nach dem Ende der Unterbringung in der Landesaufnahmestelle zulässig und zum anderen dürften keine erheblichen Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Asylverfahren vorliegen. „Beide Bedingungen sind unerlässlich zur Sicherung einer zeitnahen Durchführung des Asylverfahrens, schränken andererseits aber die gewährten Erleichterungen für die Asylbewerber nicht unverhältnismäßig ein", hoben Kretschmann und Gall hervor.

Zur aktuellen Situation in Syrien stellte der Innenminister klar: „Auch aus Baden-Württemberg wird derzeit kein Syrer abgeschoben und dies bereits seit 2011. Damit tragen wir den bestehenden Unruhen in diesem Land Rechnung. Es ist aus meiner Sicht momentan nicht vertretbar, Menschen in dieses Land abzuschieben." Eines förmlichen Abschiebestopps bedürfe es hierfür nicht. „Wir haben jedoch eine entsprechende interne Absprache mit dem landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe getroffen", erläuterte Gall. In Baden-Württemberg halten sich aktuell 2.671 Syrer auf, davon seien 304 geduldet, also ausreisepflichtig.

Die Landesregierung arbeite darüber hinaus an weiteren Verbesserungen beim Ausländerrecht, fuhr der Innenminister fort. Damit leiste sie einen Beitrag zur „Allianz für Fachkräfte", um das Fachkräfteangebot für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern. Im Dezember 2011 sei das Bündnispapier zur Gründung der Allianz unterzeichnet worden, das unter den zehn gemeinsamen Zielen der Allianzpartner unter anderem eine gezielte Zuwanderung von Fachkräften und die bessere Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt vorsieht. Inzwischen könne ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten leichter als bisher eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden - etwa um eine Ausbildung antreten zu können und anschließend den Beruf auch im Land auszuüben. Die Landesregierung stütze sich dabei auf einen Beschluss der Bundesregierung vom 7. Dezember zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union. Die Neuregelung solle auch den Pflegebereich umfassen und gelte in Baden-Württemberg im Vorgriff schon für diejenigen, die heute eine Ausbildung beginnen möchten.

Außerdem setzt sich die Landesregierung im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung ein. „Damit soll gut integrierten Flüchtlingen endlich eine verlässliche Perspektive geboten werden", unterstrich Innenminister Gall. Die Probleme der Kettenduldung und fehlender Aufenthaltsperspektiven seien durch die bisherigen Bleiberechtsregelungen nicht vollständig gelöst worden. In Baden-Württemberg hielten sich Mitte 2011 rund 9.500 Ausländer geduldet auf, davon etwa 5.500 länger als sechs Jahre. Die bisherigen Regelungen waren stets an feste Stichtage gekoppelt. Dies solle nun geändert werden.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg