PRO ASYL erstreitet Offenlegung der Dienstanweisungen des Bundesamts

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

PRO ASYL hat erfolgreich die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten.

PRO ASYL hatte gegen das BAMF vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben. Die im Asylbereich eingesetzten Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, wurden PRO ASYL während der Gerichtsverhandlung am 22. Januar 2008 übergeben. Die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. Einige Dienstanweisungen stuft das Bundesamt offensichtlich als so heikel ein, dass es eine Herausgabe verweigerte. So wurden etwa die Dienstanweisungen zur Definition von "Religiöser Verfolgung" und zur Frage, wann eine Verfolgung "wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" vorliegt, nicht offenbart.

Neben den Dienstanweisungen hatte PRO ASYL auch die "Herkunftsländerleitsätze" herausverlangt, die für die Asylsachbearbeiter als Leitlinie für die Frage dienen, ob in einem bestimmten Herkunftsland Verfolgung droht. Diese Leitsätze wurden PRO ASYL komplett verweigert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Geheimhaltungspolitik nun erstinstanzlich abgesegnet. PRO ASYL und der Deutsche Anwaltsverein, der ebenfalls eine Klage eingereicht hatte, werden nun hiergegen Berufung einlegen.

Die Dienstanweisungen sind auf www.proasyl.de und im Mitgliederbereich als Download bereit gestellt.