Sprachprüfungen für Ehegatten: ein unüberwindliches Hindernis

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Bereits vor der Verabschiedung des Richtlinienumsetzungsgesetzes warnten eine Vielzahl von Verbänden, Experten und Politikern davor, dass die Sprachprüfung – jedenfalls ohne Härtefallregelung – zu einer absoluten Zuzugsschranke werden kann, die mit dem Schutz der Ehe (Art. 6 GG) unvereinbar sei. Die Realität bestätigt sich nunmehr in der Praxis und zeigt zugleich die Hilflosigkeit der Behörden, die nun auch in Extremfällen verpflichtet sind, dass neue System durchzusetzen. Die Verfassungswidrigkeit des Nachzugsausschlusses für Ehegatten Deutscher wird in dem beigefügten Tatsachenbericht, den eine deutsche Staatsangehörige verfasst hat, deren Ehe durch die neue Nachzugsbeschränkung konkret beeinträchtigt, wenn nicht gefährdet ist, deutlich.

Tatsachenbericht 

Im Sept.2005 habe ich meinen heutigen Mann, bei einem Urlaub in Kenia kennen gelernt.
In 2006 war ich drei Mal in Kenia, um Ihn zu sehen. Am 21.06.2007 haben wir dann in Mombasa geheiratet.

Mein Mann hat am 26.07.2007 das Visum bezüglich des Ehegattennachzugs bei der Botschaft in Mombasa beantragt. Drei Monate später, am 24.10.2007, wurden wir zu einer getrennten Befragung geladen, da wir einen Altersunterschied von 16 Jahren haben. Dieses Gespräch verlief soweit positiv, jedoch sagte man uns jetzt, dass mein Mann das Sprachzertifikat A1 vom Goethe-Institut braucht.

Nach ausführlichen Recherchen im Internet, haben wir beschlossen dass er den A1 Kurs im Goethe-Institut in Nairobi besuchen soll. Da der nächste Kurs allerdings erst im Januar stattfinden sollte, ging mein Mann einen Monat zu einem Lehrer in seinem Wohnort Malindi, das 450 km entfernt von Nairobi an der Küste liegt.
Mein Mann hat sich beim Goethe-Institut in Nairobi für einen 6 wöchigen Intensivkurse angemeldet. Der Kurs sollte am 07.01.2008 beginnen. Aufgrund der Wahlen in Kenia kam es nun zu gewalttätigen Ausschreitungen.600Menschen sind dort gestorben und Tausende auf der Flucht.

Der Kurs wurde auf den 14.01.2008 verschoben. Da ich mir zu unsicher war, ob ich meinen Mann dort hinschicken sollte, rief ich am 10. Januar die Ausländerbehörde an. Die Antwort war, dass mein Mann nur die Prüfung A1 ablegen muss. Ich habe der Dame erklärt, dass dies ohne den Kurs unmöglich ist, also riet sie mir das Auswärtige Amt anzurufen. Einen Tag später rief ich auch dort an und erhielt als Antwort: „Ihr Mann wird das Risiko, da er vor Ort ist am besten selbst einschätzen können.“

Mein Mann ist trotz aller Gefahren aus 450 km Entfernung angereist, um diesen Kurs zu besuchen. Am 14.01.2008 war der erste Schultag. Es kam erneut zu Unruhen und die Schule wurde geschlossen; sie bleibt bis voraussichtlich 18.01.2008 geschlossen.

Paramilitärische Einheiten riegelten die Stadt ab. Es gab überall Anschläge. Die Schule ist seit Montag 21.01.2008 wieder geöffnet. Durch das Aufgebot von paramilitärischen Einheiten traute sich mein Mann aber nicht aus dem Haus.

Sein Handy (das einzige Mittel um mit Ihm Kontakt zu halten) hat am Freitag 26.01.08 versagt, so dass er in die Stadt ist, um eine neue Simkarte zu kaufen.

Er wurde auf dem Weg dorthin in einem Bus ausgeraubt. Die Räuber waren bewaffnet und alle Fährgäste mussten ihr Geld, Wertsachen und Handys aushändigen.

Wir haben nun alle unsere Möglichkeiten zum Erwerb des Zertifikates ausgeschöpft. Faktisch ist es ihm nicht möglich, aufgrund der Widrigkeiten die Sprachausbildung zu machen, da die Unruhen dort den Erwerb der Sprachkenntnisse schwer beeinträchtigten.

Da das Auswärtige Amt auf dem Nachweis der Sprachkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung der Sprachschule besteht, wird mein Mann nun Nairobi verlassen und sich im Mai für einen neuen Kurs einschreiben.

Weitergehende Informationen

http://www.du-machst.de/europa-die-welt/liebe-mit-grenzen/