In Deutschland geborene Einwandererkinder sollen nach dem Willen von Bürgerrechtsorganisationen und SPD ihre doppelte Staatsbürgerschaft auch als Erwachsene behalten dürfen. Der sogenannte Optionszwang, wonach sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen deutschem und ausländischem Pass entscheiden müssen, gehöre abgeschafft, erklärten Pro Asyl, der Interkulturelle Rat und der Deutsche Anwaltverein am Montag. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Initiative.
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit unbefristetem Aufenthaltsstatus neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach dem Optionsmodell müssen sich die jungen Menschen dann im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für den deutschen oder den ausländischen Pass entscheiden. Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts enthielt zusätzlich eine Übergangsregelung, wonach auf Antrag auch die bereits seit 1990 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Eltern den deutschen Pass erhalten konnten. Nach Angaben von Pro Asyl gibt es 385.000 „Optionskinder“ der Geburtsjahrgänge 1990 bis 2008. Die Optionspflicht dränge sie womöglich aus der deutschen Staatsangehörigkeit heraus.
Nach Angaben des SPD-Experten Veit ist die derzeitige Regelung ein bloßer Kompromiss, der nur deshalb geschlossen worden sei, weil sich die frühere rot-grüne Koalition mit ihrer Forderung nach dauerhafter doppelter Staatsangehörigkeit nicht gegen den damals von der Union dominierten Bundesrat habe durchsetzen können.
Die rechtspolitische Referentin der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Marei Pelzer, verwies darauf, dass kein anderes Land in Europa eine ähnliche Regelung kenne. Daher müsse im Staatsangehörigkeitsrecht konsequent das Geburtsortprinzip angewendet werden. Ansonsten würde auch die Kluft zwischen Wohnbevölkerung und Wahlberechtigten immer größer. Schon jetzt hätten 6,7 Millionen unter den 82 Millionen Einwohnern der Bundesrepublik nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Jeder fünfte von ihnen sei aber bereits hier geboren.
In Deutschland würden rund 4,5 Millionen Mehrfachstaater leben, ohne dass der Staat damit je das geringste Problem gehabt hätte, sagte der Frankfurter Anwalt Pfaff. Knapp 53 Prozent aller Einbürgerungen würden mittlerweile unter Hinnahme der Mehrfachstaatigkeit vorgenommen.
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