Dem Bundesinnenminister fiel in seiner beruflichen Laufbahn stets die Rolle zu, mit der Ausstrahlung seiner Person und außerordentlich fundierten Kenntnissen der rechtsstaatlichen Regeln, Minderheiten zu vertreten. Er hat dies in seiner über 30jährigen Erfahrung als exzellenter Rechtsanwalt ? wie bekannt ? trainiert und seine Technik verfeinert. Die Argumente dürfen - von äußerst liberal bis stock konservativ - aus allen Richtungen stammen und müssen sich eignen, dass gerade für die Mandantschaft beste herauszuholen. Schily arbeitete so nicht nur als Scheidungsanwalt, in Erbsachen und als Strafverteidiger in Berlin sondern auch für SPD und Grüne im Flickausschuss und im Treuhanduntersuchungsausschuss. Stets hatte er einen wesentlichen Vorteil gegenüber seinen Gegnern: präzise Kenntnis der Akten.
Das und warum sich dies in der Zeit nach dem Regierungswechsel 1998 bei der Aushebelung des Asylrechts, der Durchsetzung des großen Lauschangriff, dem NPD-Verbotsverfahren und den ?Otto-Katalogen? als Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 geändert hat, beleuchtet die außerordentlich gründlich recherchierte Biographie Stefan Reineckes. Er betrachtet brillante juristische Karriere unvoreingenommen, distanziert und kritisch. Durch eine übersichtliche Unterteilung in historische Kapitel gelingt es dem Autor die spannende Lebensgeschichte Otto Schilys angenehm lesbar darzustellen.
Das Werk gibt einen detaillierten Einblick in die Position des Bundesinnenministers zu rechtsstaatlichen Grundsätzen während der Apo-Zeit, der Prozesse in Stammheim, der Gründungszeit der Grünen und der Prozesse um Stasi-Mitarbeiter und überlässt es dem Leser zu entscheiden, wie beurteilt werden soll, dass Schily 30 Jahre nach Stammheim versucht, mit der Vorsitzenden des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach über die V-Männer in den NPD-Führungslinien zu plaudern. Wir die Berliner Kollegen von seinem Telefon des an der Spree gelegenen Innenministeriums - in fußweite vom Kriminalgericht Moabit, in dem er einst die heeren Grundsätze des Rechtsstaats verteidigte.