Der Anspruch des unbegleiteten Kindes auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Cremer, HendrikSchriftenreihe "Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg"
Nomos, Baden-Baden 2006
ISBN: 3-8329-1635-0
EUR 29,00
"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt", hat Albert Einstein einmal gesagt. Dieser gibt es aber nicht gerade wenige. Cremer befasst sich in seiner Dissertation, die hier zur Besprechung steht, mit einer sozial, rechtlich und politisch besonders schutzbedürftigen Gruppe von Kindern, den unbegleiteten Minderjährigen.
Er geht anhand von Schätzungen des UNHCR davon aus, dass im westeuropäischen Raum ca. 100 000 Kinder zu dieser Gruppe gehören - eine große Zahl von Einzelschicksalen, aber leider auch eine kleine Zahl im Meer der Flüchtlinge, weshalb den unbegleiteten Minderjährigen ersichtlich nicht die Aufmerksamkeit zugewandt wird, die sie benötigen.
Diesem Befund will Cremer mit seiner Arbeit im juristischen Bereich entgegenwirken. Er hat dafür die Unterstützung von Vertretern des UNHCR, der UNICEF, des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. und der Heinrich-Böll-Stiftung erhalten.
Zum Inhalt
Cremer befasst sich nach einem einleitenden Teil zunächst mit dem Phänomen, dem Begriff sowie der tatsächlichen und rechtlichen Situation der unbegleiteten Kinder in Deutschland. In rechtlicher Hinsicht unternimmt er eine Gesamtschau der asylverfahrens-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen, denen diese Gruppe unterfällt. Sodann wendet er sich der Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zu und untersucht, ob aus ihren Vorschriften subjektive Rechte des Einzelnen hergeleitet werden können. Nach Ausführungen zu den Adressaten der KRK und deren Diskriminierungsverbot nimmt Cremer die Wirkungen der KRK auf das deutsche Kinder- und Jugendhilfe sowie anschließend auf das Ausländerrecht in den Blick. Im Anschluss daran beleuchtet er die Durchsetzbarkeit des Art. 20 KRK im deutschen Recht, wobei er sich intensiv mit der Erklärung bzw. dem Vorbehalt der Bundesrepublik Deutschland zur KRK befasst. Er synthetisiert schließlich seine Ergebnisse zur individualrechtlichen Dimension der KRK und zur Geltung und Anwendbarkeit des Art. 20 KRK in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Bindungswirkung dieser Vorschrift.
Wesentliches Ergebnis der Arbeit Cremers in völkerrechtlicher Hinsicht ist, dass seines Erachtens die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zur KRK als Vorbehalt auszulegen und als solcher rechtsunwirksam ist. Art. 20 KRK sei daher innerstaatlich vollumfänglich zu beachten und stehe unter anderem der Zurückweisung unbegleiteter Kinder an der Grenze ebenso entgegen wie der Unterbringung in Asylbewerberunterkünften.
Zur Bewertung
Die Arbeit Cremers ist ohne Frage verdienstvoll, zumal er zu Recht darauf hinweist, dass die UN-Kinderrechtskonvention noch kaum wissenschaftlich untersucht wurde. Die Arbeit liest sich über weite Strecken angenehm und ist insgesamt gut strukturiert. Mitunter beschleicht die Leserin/den Leser allerdings das Gefühl, dass einige Ausführungen redundant sind bzw. sich unnötig wiederholen. Im Hinblick auf die praktische Verwendung des Bandes zu Arbeitszwecken von Juristen steht ein umfangreiches Inhaltsverzeichnis einem fehlenden Stichwortverzeichnis gegenüber.
Man muss wohl – sehr zum Bedauern des Rezensenten – hinsichtlich der konkreten Wirkung der Arbeit auf die zukünftige Behandlung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland skeptisch bleiben. Die Staatenpraxis im Hinblick auf Erklärungen und Vorbehalte in ihrem Zusammenhang mit dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip hat zur Folge, dass die Bundesrepublik Deutschland ernstzunehmenden Druck der Völkergemeinschaft gerichtet auf eine uneingeschränkte Beachtung der KRK im innerstaatlichen Recht nicht zu befürchten hat. Auch fehlt eine gerichtliche Klärung auf völkerrechtlicher Ebene; diese ist nach Cremers zutreffenden Darlegungen mangels entsprechenden Durchsetzungsmechanismus' auch nicht herbeiführbar. In der bundesdeutschen Rechtsprechung hat sich bislang insbesondere das OVG Hamburg mit der Anwendbarkeit der KRK befasst, die Gültigkeit des Vorbehaltes aber nicht in Frage gestellt. Damit bewegt sich Cremers Untersuchung mit ihren Ergebnissen doch mehr im Bereich des Wünschbaren als des Machbaren. Die Wirkung wird im besten Falle – dies könnte Cremers Untersuchung allerdings schon nicht hoch genug angerechnet werden! – darin bestehen, dass die Politik, wie in mehreren Legislaturperioden angekündigt, die Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik zur KRK betreibt.
Aufgrund der Stoßrichtung seiner Prüfung befasst sich Cremer nicht eingehend genug mit der objektivrechtlichen Wirkung der KRK im innerstaatlichen Recht. Es sei hier auf die Entscheidung des EuGH in der Rs. Pupino (C-105/03, Urt. v. 16.06.2005) verwiesen; zentrale Aussage der Entscheidung ist, dass sich Staaten, die sich auf ein völkerrechtliches Instrument verständigen, nicht durch den Ausschluss der Begründung individueller Rechte bzw. der unmittelbaren Wirkung von der Beachtung des Vereinbarten im innerstaatlichen Raum lossagen können. Die Rechtsprechung des EuGH ähnelt damit einem völkerrechtlichen venire contra factum proprium. Cremer ist allerdings zugute zu halten, dass das Urteil erst erging, als seine Arbeit im Wesentlichen wohl schon fertiggestellt war.
Mit einem gewissen Befremden ist schließlich zu fragen, weshalb sich Cremer zur historischen Herleitung der Problematik unbegleiteter Minderjähriger u. a. ausgerechnet des Märchens "Hänsel und Gretel" bedienen musste.
Fazit:
Das Buch stellt einen Appell an die Politik, aber auch an den Mut der unabhängigen Gerichtsbarkeit dar, der KRK im innerstaatlichen Recht trotz der Erklärung der Bundesrepublik Geltung zu verschaffen. Für diesen Schritt bietet es eine gut strukturierte Argumentationsbasis. Zugleich offeriert es eine fundierte Auseinandersetzung mit allgemeinen Aspekten der KRK. Für Praktiker – ob Rechtsanwälte, Behördenmitarbeiter oder Richter – im Bereich Ausländer- und Kinder- und Jugendrecht handelt es sich bei dem Band um eine empfehlenswerte Anschaffung. Studierende der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt internationaler Menschenrechtsschutz können das Werk mit Gewinn zu Rate ziehen, um sich einen Eindruck vom Ineinandergreifen von Völkerrecht und nationalem Recht sowie vom internationalen Menschenrechtsschutz jenseits der universellen Pakte und Konventionen zu verschaffen.
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