Müntefering für Aufenthaltserlaubnis für Langzeitgeduldete

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Arbeitsministerium und Innenminister streiten sich über die arbeitsmarktrechtliche Stellung von Langzeitgeduldeten. Der deutsche Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) hat sich mit einem eigenen Vorschlag in die Debatte um eine Bleiberechtsregelung eingeschaltet. Den Vorwurf des hessischen Innenministers Volker Bouffier, er blockiere eine Regelung, wies der Arbeitsminister scharf zurück. In der "Berliner Zeitung" setzte sich der CDU-Politiker Bouffier dafür ein, dass in Deutschland geduldete Ausländer auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Der Hintergrund des Streits

Mit der kommenden Bleiberechtsregelung soll Langzeitgeduldeten unter bestimmten Voraussetzungen – wir berichteten – ein Bleiberecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Problematisch ist nun die Personengruppe, bei denen die Integrationsvoraussetzungen vorliegen, die aber ihren Lebensunterhalt nicht decken können und nicht unter einen der Ausnahmetatbestände fallen. Dies Personengruppe soll die Möglichkeit erhalten, sich eine Beschäftigung zu suchen, um nachweisen zu können, dass sie in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu decken.

Hier entsteht nun das Problem: Erhalten die Langzeitgeduldeten – obwohl ihr Lebensunterhalt nicht gedeckt ist – eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigungssuche, wie sie heute Studenten nach Abschluss ihres Studiums erhalten, dann wird damit die Grundlage für eine spätere Abschiebung vernichtet. Findet eine Person keine Beschäftigung, so kann sie später nur abgeschoben werden, wenn erneut eine Abschiebungsandrohung erlassen wird. Die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten werden von einigen Innenministern abgelehnt. Diese wollen daher für die Beschäftigungssuche nur eine „privilegierte Duldung“ erteilen, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Die Grenzen des Arbeitsgenehmigungsrechts

Das Beschäftigungsrecht kennt diese Möglichkeit in dieser Form aber nicht. Die Ausnahmeregelungen in dem Arbeitsgenehmigungsrecht müssten daher erweitert werden, um Langzeitgeduldeten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Hiergegen wendet sich das Arbeitsministerium mit dem Argument, einer Änderung des Arbeitsgenehmigungsrechts bedürfe es nicht, wenn der betroffenen Personengruppe keine „privilegierte Duldung“, sondern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt würde. Damit hat das Ministerium grundsätzlich recht, da die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dann ohne weiteres in einer Bleiberechtsregelung vorgesehen werden könnte.

Münteferings Sprecher Stefan Giffeler erklärte insoweit am Samstag in Berlin: "Minister Franz Müntefering tritt dafür ein, geduldeten Asylbewerbern, die lange Zeit in Deutschland leben, eine Aufenthaltsgenehmigung und dann auch eine gleichrangige Arbeitserlaubnis zu geben." Müntefering sei gespannt, ob auch der hessische Innenminister dafür eintrete.

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