Kritik an der geplanten Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge

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Die sich abzeichnende Einigung über ein Bleiberecht für langjährig Geduldete wurde von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt.Einige der Vorschläge enthielten aber noch "gravierende Probleme", schrieben der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, gestern an die Innenminister. Amnesty International und Pro Asyl sprachen von einem Etikettenschwindel. Was die IMK in Nürnberg beschließen wolle, werde nur einer Minderheit von 10000 bis 30000 ein Bleiberecht bringen, kritisierten die beiden Organisationen. In Deutschland lebten mehr als 180000 Geduldete, 120000 von ihnen schon länger als fünf Jahre.

Eckpunkte der Bleiberechtsregelung

Vor der Innenministerkonferenz am 16. und 17. November bilden sich die Eckpunkten für ein Bleiberecht für im Bundesgebiet wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige heraus. Die Lösung des Problems ist von den Innenministern immer wieder vertagt worden. Betroffen sind Flüchtlinge, die zwar kein Asyl erhalten haben, aber aus Gründen der Menschlichkeit nicht abgeschoben werden können. Ihr Aufenthaltsstatus wird immer nur kurzfristig verlängert. Diese Kettenduldungen sollten eigentlich mit dem Zuwanderungsgesetz abgeschafft werden. Nach der sich abzeichnenden Lösung soll ein Bleiberecht an strenge Anforderungen geknüpft und von einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis abhängig gemacht werden. Danach soll ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, ein Bleiberecht gewährt werden können. Der weitere Aufenthalt soll zugelassen werden, wenn die Ausländer mindestens ein minderjähriges Kind haben, das den Kindergarten oder die Schule besucht, und sich am - Tag des IMK-Beschlusses - seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten. In sonstigen Fällen wird das Aufenthaltsrecht nur gewährt, wenn die betreffenden Ausländer sich am - Tag des IMK-Beschlusses - seit mindestens acht Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten. Grundlage des Aufenthaltsrechts ist das Vorliegen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses. Weiterhin muss der Lebensunterhalt der Familie durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. Hiervon werden aus Härtefallgesichtspunkten wohl eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen. Dies gilt voraussichtlich für folgende Personengruppen:
* bei Auszubildenden,
* bei Familien mit Kindern, die nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
* bei Alleinerziehenden mit Kindern, die vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind, und denen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist,
* bei Personen, die am das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Übergangsregelung zur Erlangung einer Beschäftigung Von besonderem Interesse wird die Übergangsregelung sein, mit der dem Umstand Rechnung getragen wird, dass ein Großteil der Ausländer durch Auflagen oder aufgrund ihres Status nicht berechtigt waren, eine Beschäftigung aufzunehmen. Hier ist zu hoffen, dass dieser Personengruppe eine langfristige Duldung erteilt wird, die die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet. Anschließend kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage für ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

"Bleiberechtsregelung verdient ihren Namen nicht"

Die Freude darüber, dass endlich etwas unternommen werde, sei schnell großer Enttäuschung gewichen, sagten Sprecher von amnesty international und Pro Asyl heute in Berlin. Alles deute darauf hin, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um "Etikettenschwindel" handle. "Die so genannte Bleiberechtsregelung verdient ihren Namen nicht", erklärte amnesty international-Sprecher Dawid Bartelt vor Journalisten. Denn nach den geplanten Beschlüssen würde nur eine kleine Minderheit der geduldeten Ausländer ein Bleiberecht erhalten. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte erklärt, höchstens 50. 000 Menschen würden von der neuen Regelung profitieren. Pro Asyl und amnesty international gehen von noch weniger Betroffenen aus, deren Status sich mit der neuen Regelung verbessern würde.
Das bedeute, dass die meisten weiterhin mit "Kettenduldungen", also der immer wieder verlängerten Aussetzung der Abschiebung leben müssten, so amnesty international. Ihnen drohe sogar eine weitere Einschränkung: Schließlich sei vorgesehen, die Geduldeten aus der Sozialhilfe auszuschließen. Eine Regelung, die das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde verletze, sagte Pro Asyl Geschäftsführer Günter Burkhardt. Was Bleiberechtsregelung genannt werde, sei eher eine Vorbereitung darauf, Zehntausende aus Deutschland abzuschieben.
So ist geplant, bestimmte Gruppen von vornherein von einem Bleiberecht auszuschließen. Zum Beispiel in Deutschland lebende Iraker: Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) pocht darauf, dass die knapp 10. 000 in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus dem Irak grundsätzlich kein Bleiberecht gewährt werden solle - weil sie ein vermeintliches Sicherheitsrisiko darstellten und die Lage in ihrer Heimat sich noch verbessern könne. "Das ist eine völlig abwegige Pauschalisierung, die zudem gegen den Gleichheitsgrundatz verstößt", sagte Julia Duchrow von amnesty zu dem Vorstoß Becksteins. Zudem sei eine Rückführung der Flüchtlinge aus Menschenrechtsgründen nicht verantwortbar - die Lage im Irak sei völlig rechtlos.
Amnesty und Pro Asyl kritisierten es weiterhin als sachfremd, wenn Geduldete nachweisen sollten, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Nur wenige Arbeitgeber seien bereit, Geduldete einzustellen, die jederzeit abgeschoben werden könnten, sagte die Amnesty-Flüchtlingsexpertin Duchrow. In anderen Fällen verhindere das Vorrangprinzip eine Anstellung. Danach kann ein Flüchtling nur angestellt werden, wenn sich kein Deutscher oder EU-Ausländer findet. Dieser Beschluss zeuge davon, dass die Entscheider in "einem Glashaus" säßen, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl. "Ganze Gruppen werden gesellschaftlich herausgedrängt, weil sie kurzfristig ökonomisch nichts nutzen." Auch dass alle, die einen Antrag auf Bleiberecht stellen, einen Pass vorweisen müssten, gehe an der Realität vorbei. "Es liegt in der Natur der Flucht, dass Flüchtlinge keine Papiere haben", sagte Julia Duchrow. Sinnvoll wäre es indes, wenn ein Nachweis der Botschaft, dass sich die Antragsteller um Papiere bemüht hätten, ausreiche.

Stellungnahme der Kirche: "Andere Möglichkeiten zur Terrorbekämpfung"

In einem gemeinsamen Schreiben wendeten sich die Vorsitzenden der DBK, Kardinal Karl Lehmann, sowie der EKD, Bischof Wolfgang Huber, an die Innenminister der Bundesländer. Die geplante Bleiberechtsregelung sollte Menschen nützen, die Deutschland nicht verlassen können. Dies Schreiben Kardinal Lehman und Bischof Huber, die dankbar sind, für die politische Bewegung, die nun in die Debatte gekommen ist. Dennoch weisen sie auf einige negative Punkte in den Vorschlägen hin: Die Kirchen rügen Überlegungen, Staatsangehörigen bestimmter Länder aus Sicherheitsbedenken einen sicheren Aufenthaltsstatus zu verwehren. Dies gelte etwa für irakische Staatsangehörige: «Zur Terrorbekämpfung bietet das deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen.». Auch kritisieren die beiden Vorsitzenden, dass ganze Familien vom dauerhaften Aufenthalt ausgeschlossen werden könnten, wenn ein Elternteil wegen Fehlverhaltens auffällt. Die Bleiberechtsregelung dürfe nicht zur Verhandlungsmasse missbraucht werden, um das Zuwanderungsgesetz neu zu machen. Davor warnten die beiden Unterzeichner des Schreibens.
Die Kirchen treten dafür ein, eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Arbeitsmarktzugang «auf Probe» zu erteilen. Notwendig seien dabei Ausnahmen für Behinderte, Kranke und Traumatisierte. «Bei der Ausgestaltung der Regelung ist darauf zu achten, dass die Anforderungen von den Betroffenen auch erfüllt werden können», fordern Lehmann und Huber.

weiterführende Links

Geduldete Ausländer: Nur wer Arbeit hat, soll bleiben dürfen
N24 - Berlin,Germany
... Innenministerkonferenz. Kommende Woche wollen die Innenminister der Länder die künftige Bleiberechtsregelung beschließen. Geduldete ...
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Erklärung des Landesflüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
MVregio - Rostock,Mecklenburg-Vorpommern,Germany
... November in Nürnberg eine humanitäre Bleiberechtsregelung zu beschließen. Die Bleiberechtsregelung wird derzeit