Verfassungsgerichtshof: Entscheidung im Prozess um Kopftuch-Verbot für moslemische Lehrerinnen

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München will sein Urteil zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen am 15. Januar 2007 bekannt geben. Das haben die Richter nach der mündlichen Verhandlung zu einer Popularklage gegen das entsprechende Gesetz mitgeteilt. Die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin hatte die Klage eingereicht. Sie sieht durch die Vorschriften die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof berät über Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft

Erstmals wird eines der in mehreren Bundesländern erlassenen Gesetze zum Kopftuch-Verbot für moslemische Lehrerinnen, das der Bayerische Landtag im November 2004 beschlossen hatte, verfassungsrechtlich geprüft. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz mit den Stimmen der CSU-Mehrheit beschlossen, um die Schüler im Freistaat vor möglicher politischer Beeinflussung durch islamische Fundamentalisten zu schützen. SPD und Grüne hatten das Gesetz abgelehnt.

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die Islamische Religionsgemeinschaft sieht unter anderem auch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber weiter zulässig bleibe. Mit solchen Gesetzen tue man den Millionen von Moslems in Deutschland unrecht, weil man sie in die Nähe von Verfassungsfeinden rücke, sagte Kläger-Anwalt Jürgen Weyer. Die Vertreter des Bayerischen Landtags und der Staatsregierung beantragten dagegen, die Klage als unbegründet abzuweisen. Eine Kopftuch tragende Lehrerin sei nicht in der Lage, die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, glaubhaft zu vermitteln und zu verkörpern, argumentieren Landtag und Regierung.

Urteil zu Kopftuch-Verbot wird am 15. Januar 2007 verkündet

Der Landtag und die Staatsregierung haben in ihren Stellungnahmen an das Gericht Zweifel geltend gemacht, dass die Berliner Organisation überhaupt zur Einreichung einer Popularklage in Bayern berechtigt sei. Unabhängig davon sei die Klage unbegründet. Eine Kopftuch tragende Lehrerin sei nicht in der Lage, die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, glaubhaft zu vermitteln und zu verkörpern, argumentieren Landtag und Staatsregierung.

Weiterführende Links

Das Kopftuch erhitzt die Gemüter
Echo-online - Germany
... Moderator Reinhard Völker vom evangelischen Dekanat Reinheim/Groß-Umstadt Vertreter dieser Glaubensrichtungen, wobei zwei junge Frauen mit Kopftuch für die ...
Alle Beiträge zu diesem Thema anzeigen

Prozess um Kopftuch-Verbot begonnen
T-Online - Germany
In München hat am Montag der Prozess um das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen begonnen. Der Bayerische ...

Prozess um Bayerns Kopftuch-Verbot für moslemische Lehrerinnen
derStandard.at - Wien,Austria
München - Erstmals wird eines der in mehreren Bundesländern erlassenen Gesetze zum Kopftuch-Verbot für moslemische Lehrerinnen verfassungsrechtlich geprüft ...

Prozess um Bayerns Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen
Focus Online - Germany
München (dpa) - Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München hat der Prozess um das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen ...

Im Selbstversuch mit Kopftuch durch Berlin: Wie eine Tarnkappe
Politically Incorrect - Bergisch Gladbach,Germany
Deshalb schlüpfte die Welt-Journalistin Nicole Dolif einen Tag in einen langen moslemischen Mantel und stülpte sich ein Kopftuch über, um zu sehen, wie ...

Urteil zu Kopftuch-Verbot wird am 15. Januar 2007 verkündet
Focus Online - Germany
München (dpa) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München will sein Urteil zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Bayerns Schulen am 15. ...

Prozess um Kopftuch-Verbot in Bayern
ZDFheute.de - National,Germany
Erstmals wird ein Länder-Gesetz zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen verfassungsrechtlich geprüft. In mündlicher ...