EU: Blue Card für Arbeitsmigranten in Europa

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Europa wird für hoch qualifizierte Zuwanderer attraktiver und bietet mehr Schutz für Migranten, die rechtmäßig in der EU leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben.

Die Kommission verabschiedete zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag betrifft eine Rahmenrichtlinie zur Aufnahme von hoch qualifizierten Migranten in der EU durch Schaffung einer EU Blue Card. Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine Richtlinie für ein einheitliches Antragsverfahren zur Gewährung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und für ein Bündel gemeinsamer Rechte für solche Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.

 

Kommissionspräsident Barroso äußerte sich zu den neuen Rechtsvorschriften wie folgt: „Arbeitsmigration in Europa stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit auch unser Wirtschaftswachstum. Sie trägt dazu bei, die mit einer alternden Bevölkerung einhergehenden demografischen Probleme zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Mit dem heutigen Vorschlag zur Einführung einer EU Blue Card geben wir ein eindeutiges Signal: Hoch qualifizierte Migranten sind in der EU willkommen! Außerdem schlagen wir ein Bündel klar formulierter Rechte für alle Arbeitskräfte aus Drittstaaten vor, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Dadurch werden die Unionsbürger gegen unfairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt geschützt und die Integration der Zuwanderer in unsere Gesellschaft gefördert.“

Vizepräsident Franco Frattini, der in der Kommission für das Ressort Freiheit, Sicherheit und Recht zuständig ist, stellte fest: „Europas Attraktivität für hochqualifizierte Zuwanderer ist ein Maßstab für sein Gewicht auf internationaler Ebene. Wir wollen, dass Europa für Zuwanderer mindestens so attraktiv wird wie die etablierten Zuwanderungsländer Australien, Kanada und die USA. Wir müssen dafür sorgen, dass die hoch qualifizierten Arbeitskräfte ihre Meinung in Bezug auf die europäischen Arbeitsmärkte und ihre uneinheitlichen Zulassungsverfahren ändern. Wenn uns dies nicht gelingt, wird Europa auch weiterhin nur gering und mittelmäßig qualifizierte Arbeitskräfte anziehen. Zur Umkehrung dieses Trends bedarf es einer neuen Sichtweise und neuer Instrumente. Wir wollen auch das Risiko begrenzen, dass hochqualifizierte Kräfte aus Entwicklungsländern abgezogen werden. Dies alles steckt heute in unseren Vorschlägen.“ Vizepräsident Frattini fuhr fort: „Mit dem zweiten Vorschlag wird sichergestellt, dass bestimmte sozio-ökonomische Rechte auf ALLE Arbeitsmigranten ausgeweitet werden, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Solange Europa nicht bereit und willens ist, die schwächsten Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu verteidigen, kann es keine ausgewogene und faire Arbeitsmigrationspolitik geben.

Zulassung von hoch qualifizierten Zuwanderern: Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Zulassung von hoch qualifizierten Zuwanderern zielt auf die Schaffung attraktiverer Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige, die eine hoch qualifizierte Beschäftigung in den EU Mitgliedstaaten ausüben wollen, und führt zu diesem Zweck die so genannte EU Blue Card ein.
Durch diesen Vorschlag wird kein Recht auf Zulassung geschaffen. Vielmehr gilt bei dieser neuen Regelung der Zulassung, die ausschließlich an den Erfordernissen der Mitgliedstaaten ausgerichtet ist, der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz; sie berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Zahl der zuzulassenden Personen festzulegen. Da der Arbeitsmarktbedarf von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, wird eine flexible Regelung vorgeschlagen, die sich an einigen Kernpunkten orientiert. So wird beispielsweise die Einführung eines auf gemeinsamen Kriterien beruhenden Schnellverfahrens vorgeschlagen. Ein im Rahmen dieser Regelung zugelassener Drittstaatsangehöriger erhält eine besondere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die so genannte EU Blue Card, durch die er Anrecht auf bestimmte sozio-ökonomische Rechte und günstige Bedingungen für eine Familienzusammenführung hat. Darüber hinaus wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Um die negativen Konsequenzen der Abwanderung von Fachkräften in den Entwicklungsländern, allen voran Afrika, möglichst gering zu halten, sind in dem Vorschlag Normen für eine Anwerbung unter ethischen Gesichtspunkten festgelegt. So soll die aktive Anwerbung seitens der Mitgliedstaaten in Sektoren mit Arbeitskräftemangel begrenzt und wenn möglich verhindert werden; darüber hinaus enthält der Vorschlag Maßnahmen zur Erleichterung der zirkulären Migration.
Einheitliches Antragsverfahren, einheitliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und Bündel gemeinsamer Rechte

Der zweite Vorschlag ist horizontal ausgerichtet; er zielt auf die Vereinfachung der Verfahren für alle potenziellen Zuwanderer, die eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in einem Mitgliedstaat beantragen. Darüber hinaus sieht er für alle Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, gemeinsame Rechte vor, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind. Der Vorschlag sieht nicht die Harmonisierung der Zulassungsbedingungen für Arbeitsmigranten vor; diese bleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

In dem Vorschlag ist vielmehr die Regelung der einmaligen Anmeldung der Antragsteller vorgesehen. Es wird ein einheitliches Antragsverfahren geben, das darauf zielt, das Verfahren für den Arbeitgeber und den Zuwanderer zu erleichtern und zu beschleunigen und bestimmte Schutzmaßnahmen zu etablieren (Zugang zu Informationen über die Dokumente, die einem Antrag beizufügen sind; Verpflichtung, den Ablehnungsgrund mitzuteilen und innerhalb von 90 Tagen über den Antrag zu beschließen). Nachdem der Zulassungsantrag des Zuwanderers positiv beschieden wurde, erhält dieser eine in Form eines Dokuments ausgestellte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, in die die für einen bestimmten Zeitraum geltenden Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt eingetragen werden.

Um den Beitrag, den die rechtmäßig in der EU lebenden Arbeitsmigranten zur Volkswirtschaft der EU leisten, anzuerkennen und um die Integration dieser Zuwanderer zu erleichtern, sieht der Vorschlag vor, dass sie die gleichen grundlegenden sozio-ökonomischen Rechte genießen können wie die Staatsangehörigen des Mitgliedstaats, in dem sie leben. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Bezahlung, allgemeine und berufliche Bildung, Rechte der Gewerkschaften und soziale Sicherheit.