Türkei: Verbotsantrag gegen die regierende AKP von Ministerpräsidenten Erdogan

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Die säkulare politische Klasse in der Türkei begibt sich erneut in den Machtkampf mit der regierenden Partei Ministerpräsident Erdogans, der AKP. Am Freitag hatte die Generalstaatsanwaltschaft ein politisches Betätigungsverbot für die regierende AKP beim Verfassungsgericht beantragt. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya wirft der Partei vor, zu einem „Zentrum anti-laizistischer Aktivitäten“ geworden zu sein. Begründet wird der Antrag unter anderem mit der Entscheidung des Parlaments, Studentinnen an den türkischen Universitäten das Tragen des Kopftuchs zu erlauben.

Die liberale MILLIYET stellt sich heute in einem Kommentar der Redaktion auf ihrer Titelseite entschieden gegen den Verbotsantrag. Die Tatsache, dass eine allein regierende und mit knapp der Hälfte aller Stimmen gewählte Partei verboten werden soll, sei ein „Novum in der Geschichte“. Dieser Schritt werde „das politische Leben lahm legen, wovon auch die Ökonomie des Landes nicht unberührt bleiben“ werde. Zudem werde es zu einem „unausweichlichen Imageverlust im Ausland kommen“. Und gewinnen werde dadurch nur die AKP. „Ihre Wähler werden sich jetzt noch näher an sie binden. Denn dies sind nur Winde, auf die Segel der AKP“, so der Kommentar der Redaktion.

Unterdessen informieren die in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen einheitlich über die Kritik des einflussreichsten und größten Industriellenverbandes der Türkei, der TÜSIAD. Politischen Parteien mit Verbotsanträgen zu begegnen, sei inakzeptabel, erklärte die Vorsitzende des TÜSIAD, Arzuhan Yalcindag. Zudem gäbe es bei der AKP und der ultra-nationalistischen Oppositionspartei MHP bereits Überlegungen, in der Zeit bis zu einem möglichen Urteil mit einer raschen Verfassungsänderung ein Parteiverbot zu erschweren. Die beiden Parteien hatten im Februar gemeinsam die Kopftuchfreigabe im Parlament durchgesetzt.

Die regierungsfreundliche TÜRKIYE hat ferner Äußerungen der Grünen-Vorsitzende, Claudia Roth, eingefangen, wonach der Generalstaatsanwalt nicht das Recht habe, “die Hälfte des Volkes auszublenden“, so die Zeitung.

Quelle:
Deutsch-Türkische Medienagentur
Ali Yumuşak
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