Verstößt die Begrenzung der Anzahl der Spieler aus Drittstaaten bei Wettkämpfen gegen Europarecht?

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Der türkische Nationalspieler, der im EM Spiel gegen Deutschland fehlte, und sein alter Verein Real Sociedad (aktuell spielt er beim spanischen Vizemeister Villareal) haben den EuGH eine Vorlage bezüglich Art 37 ZP geliefert.

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Spanien), eingereicht am 15. April 2008 - Real Sociedad de Fútbol S. A. D. und Nihat Kahveci / Consejo Superior de Deportes et Real Federación Española de Fútbol (Rechtssache C-152/08)

Vorlagefrage

Hindert Art. 37 des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei (1), unterzeichnet in Ankara am 12. September 1963, und gebilligt durch Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963, wie auch das Zusatzprotokoll vom 23. November 1970 (2) einen Sportverband daran, auf einen Berufssportler türkischer Staatsangehörigkeit, der bei einem spanischen Fußballverein unter ordnungsgemäßem Vertrag steht, eine Regelung anzuwenden, nach der die Vereine bei Wettkämpfen auf nationaler Ebene nur eine begrenzte Anzahl Spieler aus Drittstaaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, einsetzen können?

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1 - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, unterzeichnet in Ankara am 12. September 1963 und beschlossen, gebilligt und bestätigt im Namen der Gemeinschaft durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 (ABl. 1964, 217, S. 3685).

2 - Zusatzprotokoll, unterzeichnet am 23. November 1970 in Brüssel und beschlossen, gebilligt und bestätigt im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung (EWG) Nr. 2670 des Rates vom 19. Dezember 1972 (ABl. L 293,

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