Flyer "Forschungsaufenthalte in Deutschland" in Französch, Portugiesisch und Spanisch erhältlich

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, das auch die sogenannte Forscherricht-linie fristgerecht in nationales Recht umsetzt.

Sie sieht vor, das Verfahren zur Zulassung von Drittstaats-Forschern in der Europäischen Union nach einem besonderen, dreistufigen Verfahren zu regeln und den in diesem Verfahren zugelasse-nen Forschern bestimmte Rechte hinsichtlich des Aufenthalts, der Abhaltung von Unterricht an Hochschulen, der Gleichbehandlung bei der Diplomanerkennung, Arbeitsbedingungen, sozialen Sicherheit, Besteuerung etc. und der Mobilität innerhalb der EU für dasselbe oder andere Vorhaben einzuräumen.

Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen ist Bestandteil des erleichterten dreistufigen aufenthaltsrechtlichen Ver-fahrens, über das Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die für einen mehr als dreimonatigen Forschungs-aufenthalt nach Deutschland kommen wollen, einen Aufenthaltstitel erhalten können.
Der Flyer "Forschungsaufenthalte in Deutschland" gibt Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Forschern aus Nicht-EU-Staaten.

Der bisher in deutscher und englischer Sprache erschienene Flyer steht ab sofort auch in französi-scher, portugiesischer und spanischer Sprache als Download zur Verfügung.

Der Flyer sowie weitere Informationen zur Forscherrichtlinie und dem Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind über folgenden Link erhältlich: www.bamf.de/forschungsaufenthalte.